02.04.2022: Zutritt zum Sportplatz ohne Einschränkungen
Das Bundesinfektionsschutzgesetz ermöglicht nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen.
Dennoch ist die Pandemie noch nicht vorbei und das Coronavirus ist nach wie vor aktiv. Die neuen Regeln bedeuten mehr Freiheiten, aber somit auch wesentlich mehr Eigenverantwortung.
Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln sowie vielfältigen Schutzmaßnahmen sollten eigenverantwortlich weiter beachtet werden (AHA + L). Dabei kommt dem Tragen eines MNS erhebliche Bedeutung zu.
10.06.2021: Stufe 2 der Landesregelungen tritt in Kraft
Mannschaftssport ist ohne Einschränkung in voller Mannschaftsstärke entsprechend der Regeln der jeweiligen Sportart erlaubt. Voraussetzung sind die bekannten und bereits praktizierten Hygienekonzepte der Fachverbände.
02.06.2021: Stufe 1 der Landesregelungen tritt in Kraft
Die Sportausübung ist für alle Altersgruppen, allein, mit den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes möglich. Kontakt erlaubt.
23.04.2021: Aussetzen des Trainingsbetriebs
Mit Inkrafttreten der sog. Bundesnotbremse sieht sich der 1. FC Naurod 1928 e.V. gezwungen, den Traininsbetrieb ab dem 24.04.2021 zum wiederholten Mal bis auf Weiteres auszusetzen. Die weiteren Entwicklungen bleiben abzuwarten.
08.03.2021: Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs für Kinder ab 14 Jahren
Der 1. FC Naurod 1928 e.V. hat den Trainingsbetrieb seit Montag, 15.03. für die Jahrgänge 2007 und jünger wieder aufgenommen.
29.10.2020: Aussetzung des Trainings- und Spielbetriebs
Ab sofort und bis auf Weiteres, mindestens bis 31.12.2020 ist der Spielbetrieb in Hessen ausgesetzt. Ab dem 02.11.2020 ist gem. der Verordnung des Landes Hessen auch der Trainingsbetrieb ausgesetzt bis vorerst 30.11.2020.
Hierzu das ausführliche Schreiben des Vorstandes:
27.10.2020: Fußballspiele mit max. 50 Zuschauenden
In Folge steigender Infektionszahlen sind gem. der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 27.10.2020 vorerst bis einschl. 15.11.2020 höchstens 50 Zuschauende bei Fußballspielen gestattet.
19.10.2020: Fußballspiele mit max. 100 Zuschauenden
In Folge steigender Infektionszahlen sind gem. der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Wiesbaden vorerst bis einschl. 01.11.2020 höchstens 100 Zuschauende bei Fußballspielen gestattet.
Regelungen zur Nutzung des Vereinsheims:
14.09.2020: Fußballspiele wieder mit max. 250 Personen
Das Verbot für Veranstaltungen ab 50 Personen wird per Allgemeinverfügung ab Mittwoch, 16.09.2020, wieder aufgehoben. Es gilt dann für Sportveranstaltungen wieder die hessische Obergrenze von 250 Personen.
25.08.2020: Fußballspiele nur noch mit max. 50 Zuschauern
Gemäß einer ab 25.08.2020 für mindestens vier Wochen geltenden Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Wiesbaden dürfen sich zu keiner Zeit mehr als 50 Personen gleichzeitig auf dem Sportgelände befinden.
Während sämtlichen, vom 1. FC Naurod 1928 e.V. ausgerichteten Aktivitäten ist das Hygienekonzept zwingend einzuhalten.
Mit Betreten des Sportplatzes gilt dieses als gelesen und akzeptiert.
Nur durch gemeinsames, verantwortungsvolles Handeln können wir in dieser außergewöhnlichen Zeit ein Stück Normalität zurückholen.
Die Einteilung des Sportgeländes in 3 Zonen und die darin jeweils geltenden spezifischen Verhaltensweisen sind zu beachten!
Nach Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO, § 2 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 2b d) der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung sind wir verpflichtet, Daten von allen Zuschauenden sämtlicher Fußballspiele zu erheben.
Eine Registrierung kann vorgenommen werden via:
- Smartphone
(ein entsprechender Link wird zu den Spielen bekannt gegeben; nähere Infos zum Anbieter: https://web.corona-presence.de/fussball/)
- Erhebungsformular
(es empfiehlt sich, das Formular bereits ausgefüllt zu den Spielen mitzubringen, um Warteschlangen zu vermeiden)
Seit Montag, 22. Juni 2020, ist der Trainingsbetrieb beim 1. FC Naurod 1928 e.V. wieder aufgenommen.
Gemeinsam zu trainieren setzt in der derzeitigen Situation mehr als sonst verantwortungsvolles Handeln voraus. Wir haben die Rahmenbedingungen geschaffen und bitten alle Trainingsbeteiligten, sich ausnahmslos an den Hygiene- und Organisationsplan zu halten. Daher kann nur am Trainingsbetrieb teilnehmen, wer dies mit seiner Unterschrift bestätigt. Die unterschriebenen Erklärungen können bei den jeweiligen Trainern abgegeben werden.